Der Gemeinderat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung.
In jeder Gemeinde muss der Gemeinderat eine Geschäftsordnung erlassen.
In der Geschäftsordnung wird mit den inneren Angelegenheiten das Beratungs- und Beschlussverfahren geregelt. Dazu zählen z.B. Fristenregelungen für die Einberufung, Abstimmungs- und Wahlverfahren, Reihenfolge der Abstimmung bei unterschiedlichen Anträgen, Feststellung der Beschlüsse, Redezeit, soweit vorgesehen Verfahren zur Fragestunde und Anhörung etc.
Die Geschäftsordnung ist keine Rechtsnorm (Satzung), sondern eine Verwaltungsvorschrift zur Regelung der inneren Angelegenheiten des Gemeinderats. Sie besitzt keine Außenwirkung, sondern bindet lediglich den Gemeinderat selbst.
Abweichungen von der Geschäftsordnung sind förmlich durch Gemeinderatsbeschluss oder durch stillschweigende Billigung möglich.